Bebauungsplan Nr. 42 "Am Robinienweg", 2. Änderung; Behandlung der Stellungnahmen aus dem Auslegungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 2

Beschluss 1

Die Abstimmungen der Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägungsbeschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Robinienweg“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 15.11.2018).
  2. Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ein.
  3. Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am      Robinienweg“ in der Fassung vom 15.11.2018, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung.

  1. Zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Robinienweg“ in der  
Fassung vom 15.11.2018 ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des   Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB sowie die erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2018 07:23 Uhr