Einführung einer zeitlichen Grenze von 25 Jahren bezüglich der Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Art. 5 Abs. 7 KAG bzw. Herstellungsfiktion (Art. 5 Abs. 8 KAG) hier: Erschließungsanlage "Römerstraße West"
Daten angezeigt aus Sitzung: 50. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 22.11.2018 | ö | 4 | |
Gemeinderat | 50. Sitzung des Gemeinderates | 13.12.2018 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Römerstraße West“ sowie der Erlass von endgültigen Erschließungsbeitragsbescheiden soll bis zum 01.04.2021 erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2019 09:54 Uhr