BV 55/19 Isolierte Befreiung für die Aufstellung eines Bauwagens; Sportgelände
Daten angezeigt aus Sitzung: 56. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 17.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Werkausschuss | 56. Sitzung des Bau- und Werkausschusses | 17.10.2019 | ö | beschließend | 1.6 |
Beschluss
Die isolierte Befreiung für die Lage des Bauwagens außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen wird gewährt.
Der Bauwagen dient ausschließlich als Lagerstätte für Eckfahnen, Bälle und weitere Utensilien. Der Bauwagen wird nicht als Aufenthaltsraum genutzt. Der Bauherr erbringt dazu der Gemeinde gegenüber einen erforderlichen schriftlichen Nachweis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2019 12:44 Uhr