Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Kornstraße/Eichenstraße", Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Gemeinderates, 06.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 51. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 02.05.2019 ö beschließend 1
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 06.06.2019 ö beschließend 1

Beschluss 1

Die Behandlung der einzelnen Stellungnahmen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind mit den Abstimmungen als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägungsbeschluss




  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Kornstraße/Eichenstraße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 02.05.2019).

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Satzungsbeschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 58 „Kornstraße/Eichenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) jeweils in der Fassung vom 02.05.2019, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 02.05.2019 wird als Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 58 „Kornstraße/Eichenstraße“ gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2019 10:58 Uhr