BV 63/20 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße 38 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 4. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 10.09.2020 ö beschließend 2.11

Beschluss

Dem Neubau   des Einfamilienhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die folgenden Auflagen und Hinweise zum Hochwasserschutz sind zu beachten.


Auflagen und Hinweise


1. Die Hochwasserrückhaltung wird hier nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt.

2. Der Verlust von verloren gegangenem Rückhalteraum kann ggf. durch Auflagen des
    LRA/WWA ausgeglichen werden.

3. Der bestehende Hochwasserschutz (Badangerflutmulde, Flutgraben, Moosstauden-
    graben) wird nicht beeinträchtigt.        

4. Es muss hochwasserangepasst gebaut werden, d. h. der Bauherr wird auf die Hoch-
    wassersituation hingewiesen. Das Bauvorhaben muss mit dem Rohfußboden einen
    halben Meter über dem Maß HQ 100 ausgeführt werden. Das Gebäude ist gegen
    aufsteigendes und drückendes Wasser zu schützen. Auf stark schwankende Grund-
    wasserstände bis zur Erdoberfläche wird hingewiesen. Das Abwassersystem des
    Wohnhauses ist gegen Rückstau zu sichern.
               
5. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Gemeinde
    Kissing für Hochwasser- und sonstige Schäden, die wegen der Nähe zur Paar an seinen
    Bauwerken entstehen.

6. Für Schäden, die nachweislich aufgrund eines veränderten Abflussverhaltens durch die
    Verwirklichung des Vorhabens für Dritte entstehen, haftet der Antragsteller.

7. Auf den innerörtlichen Paarausbau wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:36 Uhr