Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung; Erlass der 5. Änderungssatzung: Anbringung von Bildern von Verstorbenen auf den Verschlussplatten von Urnennischen


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Gemeinderates, 01.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss 13. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 01.02.2018 ö beschließend 3
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Die Anbringung von Bildern auf den Verschlussplatten von Urnennischen wird zugelassen. Es werden nur Fotos von Verstorbenen in nachfolgender Ausführung zugelassen:
Porzellanfotos, oder aus ähnlichem, witterungsbeständigem Material, oval oder eckig, maximale Größe 6 x 8 cm.

Die 5. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (Anlage) wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2018 08:53 Uhr