Einführung einer zeitlichen Grenze von 25 Jahren bezüglich der Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Art. 5 Abs. 7 KAG bzw. Herstellungsfiktion (Art. 5 Abs. 8 KAG) hier: Erschließungsanlage "Römerstraße West"


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 22.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.11.2018 ö 4
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Römerstraße West“ sowie der Erlass von endgültigen Erschließungsbeitragsbescheiden soll bis zum 01.04.2021 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2019 15:37 Uhr