Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Eichbühl" in Kürmreuth, Flur-Nr. 500, Gemarkung Kürmreuth
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Marktrates Königstein, 31.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Schuppens auf seinem Grundstück Flur-Nr. 500, Gemarkung Kürmreuth. Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Eichbühl“, Kürmreuth.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes darf auf jeder Parzelle nur eine Garage bzw. Nebengebäude errichtet werden. Daher ist für die Errichtung des Schuppens eine isolierte Befreiung notwendig. Das Bauvorhaben ist grundsätzlich gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei und bedarf keiner Baugenehmigung, da das Nebengebäude mit den geplanten Maßen von 6m x 3,5m den Brutto-Rauminhalt von 75m³ nicht überschreitet.
Der Bauherr wurde davon unterrichtet die Nachbarunterschriften beizubringen. Die Zustimmung vom angrenzenden Grundstückseigentümer wurde bereits geleistet (siehe Anlage).
Nach Erteilung bzw. Zustimmung wird die Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Amberg-Sulzbach, über das geplante Bauvorhaben durch Übersendung einer Ausfertigung der Antragsunterlagen und eines Bescheidabdruckes informiert.
Beschluss
Der Marktrat erteilt zu der genannten Befreiung
seine Zustimmung.
Die Antragsteller erhalten einen schriftlichen Zustimmungsbescheid.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2020 16:19 Uhr