Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 797/6, Gemarkung Achtel


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Hirschbach, 11.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Hirschbach (Gemeinde Hirschbach) 6. Sitzung des Gemeinderates Hirschbach 11.09.2020 ö Beschließend 2.1

Sachverhalt

Dem Gemeinderat Hirschbach liegt ein Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 797/6, Gemarkung Achtel, vor. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Oberklausen“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es werden gemäß § 31 Abs. 2 BauGB folgende Befreiungen (siehe Antrag) vom Bebauungsplan beantragt:
  • Bauweise E + 1
  • Wandhöhe talseitig an tiefster Stelle 6.45m
  • Kniestock 250cm
  • Dachneigung 22 Grad
  • Dachdeckung anthrazit
  • Traufüberstand 60cm zuzüglich Rinne

Der Bauantrag läuft nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren und wird nach Behandlung im Gemeinderat an das Landratsamt Amberg-Sulzbach weitergeleitet.

Beschluss

Nach Einsicht in die Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat Hirschbach sein Einvernehmen zum genannten Bauvorhaben und stimmt den Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2020 12:16 Uhr