Anhörungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Thumbachaue" der Stadt Grafenwöhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktrates Königstein, 26.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 26.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Grafenwöhr hat am 22.05.2019 und erneut am 21.01.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Thumbachaue“ aufzustellen.
Der Stadtrat hat am 21.01.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Thumbachaue“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Planvorentwürfen durchzuführen.
Der Markt Königstein wird gebeten, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung des Bauleitplanes Stellung zu nehmen.

Beschluss

Der Marktrat erhebt gegen die Vorentwurfsfassung des Bauleitplanes „Thumbachaue“ der Stadt Grafenwöhr keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2021 09:44 Uhr