Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit angebauter Einzelgarage; Flurnummer 2678/2, Gemarkung Achtel


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Hirschbach, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Hirschbach (Gemeinde Hirschbach) 4. Sitzung des Gemeinderates Hirschbach 12.05.2021 ö Beschließend 2.2

Sachverhalt

Dem Gemeinderat Hirschbach liegt eine Bauvoranfrage zu nachfolgend genannten Bauvorhaben vor:
Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses (Wohnhaus) mit angebauter Einzelgarage; Orientierung: Südausrichtung wegen Solardach.
Bauweise: Holzrahmenbau, mit Naturstein verkleidetes Erdgeschoss, Südfassade teilweise verglast; Anzahl der Vollgeschosse: Erdgeschoss & Dachgeschoss.
Das Bauvorhaben befindet sich auf der Flurnummer 2678/2, Gemarkung Achtel. Für diesen Bereich besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. 
Das geplante Wohnhaus liegt gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. In einem vorherigen Gespräch mit dem Landratsamt Amberg-Sulzbach wurde mitgeteilt, dass in diesem Bereich keine positive Aussicht auf eine Genehmigung besteht. Seitens der Genehmigungsbehörde wurde signalisiert, dass eine Einzelgenehmigung voraussichtlich erteilt werden kann, wenn das geplante Wohnhaus an die nördliche Grundstücksgrenze (neben Hausnummer 19) geplant wird.
Für die gesamte Bebauung des Bereichs (Flurnummer 2676, 2678/2, Gem. Achtel) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Kosten wären vom Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Hirschbach vertagt nach Einsicht in die Bauantragsunterlagen die oben genannte Bauvoranfrage bis zur nächsten Sitzung. Weiterhin soll die oben genannte Bauvoranfrage rechtlich geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2021 10:40 Uhr