Bebauungsplan "Am Weihergarten", Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneute Auslegung mit erneuter Einholung der Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktrates Königstein, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 19.03.2021 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Dieser wurde der Rechtskraft noch nicht zugeführt, weil vorab noch kleinere Änderungen vorzunehmen waren und weil der Ankauf der erforderlichen Grundstücke noch nicht abgeschlossen war. Diese haben sich erst nach dem Satzungsbeschluss ergeben.

Das Planungsbüro SEUSS Ingenieure GmbH, Amberg, hat einen neuen Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand 30.01.2023 ausgearbeitet. Darin sind folgende Änderungen / Ergänzungen enthalten:
  1. Die Parzellen 12, 13 und 14 wurden hinsichtlich der Größe geringfügig verändert.
  2. Die Parzellen 10 und 11 wurden aus der Planung entnommen und bleiben damit Flächen für die Landwirtschaft. Zwischen diesen ehem. Parzellen und der Erschließungsstraße wird ein öffentlicher Grünstreifen in einer Tiefe von ca. 5 m mit einem Pflanzgebot ausgewiesen. Die genannten Parzellen sind damit auch in Zukunft nicht bebaubar, weil nicht erschlossen.
  3. Derselbe Sachverhalt trifft für die ehem. Parzelle 04 im Westen des Plangebietes zu. Auch diese Parzelle bleibt Fläche für die Landwirtschaft. Mit dem öffentlichen Grünstreifen zur Erschließungsstraße ist diese Parzelle ebenfalls nicht mehr bebaubar.
  4. Derselbe Sachverhalt trifft für die ehem. Parzelle 50 im Osten des Plangebietes zu. Auch diese Parzelle bleibt Fläche für die Landwirtschaft. Mit dem öffentlichen Grünstreifen zur Erschließungsstraße ist diese Parzelle ebenfalls nicht mehr bebaubar.
  5. Die Straße beim Wendehammer im Süden des Planbereiches wurde von 4,50 m auf 5,0 m verbreitert.
  6. Ein Teil des Fußweges im Süden des Planbereiches entfällt.  

Beschluss

  1. Der Satzungsbeschluss vom 19.03.2021 wird aufgehoben. 
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.01.2023 wird mit den im Vorbeschrieb aufgezeigten Änderungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bauleitplans ist erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen entsprechend dem Vorbeschrieb abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Nachdem durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 16:48 Uhr