Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Vorranggebieten zum Bau von Windenergieanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktrates Königstein, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 2. Sitzung des Marktrates Königstein 02.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband (RPV) sowie die Höhere Landesplanungsbehörde (Regierung der Oberpfalz) bittet darum bis zum 17.03.2023 von seinen Mitgliedskommunen eine gesicherte Rückmeldung zu den in einem ersten Schritt auf Grundlage regionsweit gültiger Ausschlusskriterien abgeleiteten Potenzialgebieten (siehe Potenzialkarte Windenergieplanung, Ausschnitt Windkarte-Königstein und Anlage Kriterienliste) zu erhalten. Hierzu sind Hinweise wichtig, in welchen Bereichen und in welchem Umfang die im Gemeindegebiet aufgezeigten Potenzialgebiete zustimmungsfähig erscheinen und in welchen Bereichen die aufgezeigten Potenzialflächen aus kommunaler Sicht abgelehnt werden (unter Benennung der einschlägigen Gründe). 
 
Wie es hinreichend bekannt ist, sollen 1,1 Prozent der Gemeindefläche für Windkraftanlagen bis Ende 2026 und 1,8 Prozent bis Ende 2032 ausgewiesen werden. Das sind für unseren Marktgemeindebereich 38,5 Hektar bzw. 63 Hektar. Im Gegensatz zu Solarenergie, bei der die Kommune die Planungshoheit hat, ist es bei Windkraftanlagen bekanntermaßen anders.  
 
Nach der Regelung in § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB gehört ein der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienendes Vorhaben zu den sog. privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich im Außenbereich zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Dies gilt ausschließlich für die in § 35 Absatz 1 BauGB genannten Vorhaben. Der Außenbereich soll möglichst von (nicht privilegierten) baulichen Anlagen freigehalten werden. 
 
Hier eine Begründung gegen eine Privilegierung zu finden ist sehr schwer. Deshalb benötigt der RPV eine entsprechende Aufstellung. Unter anderem arbeitet der RPV mit dem Bayernwerk zusammen um den Netzausbau zu koordinieren bzw. zu optimieren.  
 
Zur Veranschaulichung ein paar Zahlen zu unserem Gemeindegebiet: 
 
 
Fläche 
1,1% bis Ende 2026 
1,8% bis Ende 2032 

Km² 
Hektar 
Km² 
Hektar 
Km² 
Hektar 
Gemeinde 
35 
3500 
0,385 
38,5 
0,63 
63 
 
 
 
 
 
 
 
Kreis Radius 1 Km 
3,1415 
314,15 




 
Betrachtet man nun diese Zahlen, so stellt man fest, wenn man um die zwei geplanten Windenergieanlagen (WEA) einen Kreis mit einem Radius von 1 km herumzieht, dann hat man eine Fläche von ca. 314 Hektar (3,14 km²) bestimmt. Das sind ca. 9 % der Fläche unserer Gemeinde. Das sind ca. 8-mal mehr was bis 2026 und sind knapp 5-mal mehr was bis Ende 2032 gefordert ist. 
 
An Hand der Anlage (Bereich-WEA-Königstein-bayernatlas) kann man aus dem Kreis (Radius 1 km) erkennen, was in diesem Beispiel ungefähr 3,14 km² Fläche sind. 
 
Somit bleibt die Überlegung, ob man nicht eine Fläche von knapp 9 Prozent als Vorranggebiet in dem Bereich ausweist, in dem bereits geplant wird WEAs zu bauen! Dann wäre bereits mehr getan als verlangt war. Sollte die Möglichkeit bestehen, dass in diesem Gebiet noch ein drittes Windrad aufgestellt werden kann, dann wäre nicht mehr viel Platz für andere Bauvorhaben. 

Auch wäre es eine Überlegung wert, den Bereich kleiner zufassen und zwei Vorranggebiete auszuweisen. Einmal über die bereits bestehenden WEAs an der B 85 und eine neue Fläche, bei den bereits geplanten WEAs.
 
Ein weiteres Argument wäre, dass der Markt Königstein dann insgesamt 4 bzw. 5 Windenergie-anlagen hätte. 
 
Hinweis:  
Es müssen keine Vorranggebiete ausgewiesen werden. Jedoch besteht dann die Möglichkeit, dass ein x-beliebiges Unternehmen kommt und irgendwo im Außenbereich WEAs errichtet. Diese Unternehmen nehmen natürlich auch die Winddaten aus der Potentialkarte zur Hilfe. Auch stellt sich die Frage, kann an den anderen aus der Potentialkarte ersichtlichen und möglichen Standorten überhaupt wirtschaftlich eine Anlage gebaut werden wegen Topographie, Wegebau, -netz und Einspeisepunkte. 

Beschluss

Der Marktrat Königstein beschließt zunächst 1,1 Prozent, der bis Ende 2026 geforderten Gemeindefläche für Windkraftanlagen durch zwei Vorranggebiete auszuweisen. Einmal über die bereits bestehenden WEAs an der B 85 und über eine neue Fläche, bei den bereits geplanten WEAs (nordwestliche von Funkenreuth). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 16:48 Uhr