Aufstellungs- und Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktrates Königstein, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 01.03.2023 beantragte die Firma Voltgrün Energie GmbH aus Regensburg gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung einer vorhabenbezogener Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420 der Gemarkung Kürmreuth zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Genauer wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO in Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beantragt.

Eine Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehenden Kosten wird zugesichert. Ebenso wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages zugesichert.

Der Marktrat Königstein hat in seiner Sitzung vom 26.01.2023 im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens durch Beschluss bereits die Zustimmung beschlossen. Dem Antrag wurde in der Sitzung am 23.03.2023 (vorheriger TOP) zugestimmt.

Beschluss

Änderung Flächennutzungsplan
Der Marktrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn.: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420, Gemarkung Kürmreuth. In diesem Bereich soll zukünftig ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Aufstellung eines vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Solarpark Kürmreuth II“ 
Der Marktrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Solarpark Kürmreuth II“ auf den Grundstücke Flur-Nrn.: 400 (TF), 401, 414, 415, 416, 417, 418 und 420, Gemarkung Kürmreuth. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaik im Sinn von § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 
Der Antragsteller trägt die Kosten für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungskosten. 
Die Erstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kürmreuth II“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch das Planungsbüro NEIDL+NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.05.2023 12:22 Uhr