Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung des Marktrates Königstein, 23.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat Königstein (Markt Königstein) | 3. Sitzung des Marktrates Königstein | 23.03.2023 | ö | 12 |
Sachverhalt
Demnach ist eine Vorschrift, dass nahezu jede Leiche ausnahmslos in das gemeindliche Leichenhaus verbracht werden muss, unwirksam, weil auch private Unternehmer die Anforderungen an ein Leichenhaus erfüllen können.
Aufgrund dieser Vorgabe und auch der Tatsache, dass ein Großteil der Leichen gar nicht mehr im Leichenhaus aufgebahrt werden, wird der Benutzungszwang gestrichen.
Um die Friedhofssatzung (=Benutzungssatzung) insgesamt auf einen aktuellen Stand zu bringen, wird diese neu erlassen. Grundlage dieser Satzung ist das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.
Beschluss
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0