Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktrates Königstein, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 12

Sachverhalt

In der letzten überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach wurde der in § 21 der aktuellen Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (=Benutzungssatzung) geregelte Benutzungszwang für das Leichenhaus als teilweise nichtig angesehen (siehe Textziffer 4 des Berichts vom 14.02.2022).
Demnach ist eine Vorschrift, dass nahezu jede Leiche ausnahmslos in das gemeindliche Leichenhaus verbracht werden muss, unwirksam, weil auch private Unternehmer die Anforderungen an ein Leichenhaus erfüllen können.

Aufgrund dieser Vorgabe und auch der Tatsache, dass ein Großteil der Leichen gar nicht mehr im Leichenhaus aufgebahrt werden, wird der Benutzungszwang gestrichen.
Um die Friedhofssatzung (=Benutzungssatzung) insgesamt auf einen aktuellen Stand zu bringen, wird diese neu erlassen. Grundlage dieser Satzung ist das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Beschluss

Aufgrund der Neuregelung des Benutzungszwanges für das Leichenhaus beschließt der Marktrat, die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) neu zu erlassen.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2023 12:22 Uhr