Neukalkulation der Bestattungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktrates Königstein, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 13

Beschluss

Für den neuen Kalkulationszeitraum ab 01.07.2023 wurde vom Kämmerer das Rechnungsergebnis des letzten Jahres sowie der Gebührenbedarf für die folgenden 3 Jahre ermittelt. 
Aktuell besteht eine Unterdeckung von 28.352 €. Jedoch ist ein Ausgleich der Unter- bzw. Überdeckung aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum, wie bei den anderen kostenrechnenden Einrichtungen bekannt, nicht mehr zulässig (siehe Kommentar Gemeindliches Satzungsrecht von Thimet).
Die durchschnittlichen Gebühreneinnahmen des letzten Kalkulationszeitraumes liegen unter den voraussichtlich zu erwartenden Ausgaben = Gebührenbedarf. Jedoch wird der Trend zu mehr Urnenbestattungen anstelle von Erdbestattungen höchstwahrscheinlich weiter anhalten. Deshalb ist wohl auch mit einem weiteren Rückgang der Gebühreneinnahmen zu rechnen. 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Gebührensätze um 20 v.H. anzuheben.
Der Kalkulationszeitraum wird auf drei Jahre (bis 30.06.2026) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2023 12:22 Uhr