Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktrates Königstein, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 3. Sitzung des Marktrates Königstein 23.03.2023 ö 14

Sachverhalt

Auch die bisher gültige Abgabesatzung über die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen 31.07.2007 wurde in der letzten überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach u.a. auch die bisherige Regelung über eine einheitliche Gebühr für die Benutzung eines Leichenhauses beanstandet (siehe Textziffer 3 des Berichts vom 14.02.2022). Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verstößt eine einheitliche Gebühr, die nicht auf das tatsächliche zeitliche Ausmaß der Benutzung abstellt, gegen das Äquivalenzprinzip gem. Art. 8 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes.

Aufgrund dieser Vorgabe wurde nun in § 5 Abs. 1 der neu zu erlassenden Friedhofsgebührensatzung eine Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses pro angefangenem Benutzungstag eingeführt.
Um die Friedhofsgebührensatzung insgesamt auf einen aktuellen Stand zu bringen, wird diese neu erlassen. Grundlage dieser Satzung ist das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Beschluss

Aufgrund der notwendigen Neuregelung über die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses sowie der Beschlussfassung zum vorherigen TOP bezüglich der Neukalkulation der Bestattungsgebühren beschließt der Marktrat, die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung (FGS) neu zu erlassen.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2023 12:22 Uhr