Beschluss über eine Plakatierungsverordnung des Marktes Königstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktrates Königstein, 22.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 7. Sitzung des Marktrates Königstein 22.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Auf Anregung des CSU-Ortsverbandsvorsitzenden Roland Sollner soll für den Markt Königstein die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer im Markt Königstein (Plakatierungsverordnung) erstellt werden. Ein Entwurf findet sich in der Anlage. Es sollen in Königstein der Ortskern um den Marktplatz und in Kürmreuth der Ortskern um den Dorfplatz von einer Plakatierung frei bleiben. Dies wurde in der Plakatierungsverordnung berücksichtigt. 
Wahlwerbung soll zukünftig nur noch an dafür vorgesehenen Plakatwänden angebracht werden dürfen. Die Standorte sind noch festzulegen. Denkbar ist eine Plakatwand im Ortsteil Kürmreuth und zwei Plakatwände im Ortsteil Königstein.

Beschluss

Der Marktrat nimmt Kenntnis vom Verordnungsentwurf, welcher um folgende Punkte zu ergänzen ist: Plakatgröße max. A1, pro Partei 2 Plakate pro Wand. Der Marktrat beschließt die ergänzte Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer im Markt Königstein (Plakatierungsverordnung). Außerdem ist auf den entsprechenden Bescheiden darauf hinzuweisen, dass eine Anbringung der Plakate platzsparend, bzw. innerhalb der markierten Flächen zu erfolgen hat. Die Standorte der Plakattafeln befinden sich in Kürmreuth auf dem Grundstück Flur-Nr. 328 Gemarkung Kürmreuth (neben Friedhofsparkplatz) und in Königstein auf den Grundstücken Flur-Nrn. 204/2 (neben Metzgerei Humsberger) und 965 (ggü. Eingang Naturbad) beides Gemarkung Königstein. Die Aufstellorte können zu jeder Wahl neu bestimmt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2023 10:53 Uhr