Beteiligung der Träger öffentl. Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs. 1 BauGB - Markt Neuhaus a.d. Peg. - Änderung Flächennutzungsplan / Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 11 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hammerschrott


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktrates Königstein, 20.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat Königstein (Markt Königstein) 8. Sitzung des Marktrates Königstein 20.07.2023 ö 10

Sachverhalt

Den Marktrat Königstein erreichte folgende Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:


 Sehr geehrte Damen und Herren, 
der Markt Neuhaus hat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhaben-bezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hammerschrott“ aufzustellen. Der Markt Neuhaus hat unser Büro mit dem Versand der Unterlagen zur Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. 

Hiermit bitten wir Sie, dem Markt Neuhaus nach § 4 Abs. 1 BauGB Aufschluss über die von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen zu ge-ben, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes bedeutsam werden. 
Gleichzeitig bitten wir im Hinblick auf das durchzuführende Scoping auch um Äußerung, wel-chen Umfang und welchen Detaillierungsgrad die Umweltprüfung aus Sicht Ihres fachlichen Zuständigkeitsbereichs aufweisen soll. 

Die Planungsunterlagen sind ab 26.06.2023 auf der Homepage des Marktes Neuhaus unter 
https://www.neuhaus-pegnitz.de/buergerservice/planen-bauen/ einsehbar. 

Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 28.07.2023.

Gez. Guido Bauernschmitt
Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner SRL
TEAM 4

Beschluss

Der Marktrat Königstein beschließt, dass keine Einwände gegen die geplante Maßnahme erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2023 12:31 Uhr