Festlegung des Erfrischungsgeldes zur Landtags- und Bezirkswahl 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Marktrates Königstein, 20.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat Königstein (VGem Königstein) | 8. Sitzung des Marktrates Königstein | 20.07.2023 | ö | Beschließend | 12 |
Sachverhalt
Für die Wahlhelfer ist die Höhe des Erfrischungsgeldes festzulegen. Wahlvorstände sollen aufgrund ihres erhöhten Aufwands jeweils 10 € mehr als Wahlhelfer bekommen.
Beschluss
Der Marktrat Königstein beschließt das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer wie folgt festzulegen:
Wahlvorstände Urnenwahllokale: 50 €
Wahlhelfer Urnenwahllokale: 40 €
Wahlvorstände Briefwahllokale: 40 €
Wahlhelfer Briefwahllokale: 30 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2023 12:31 Uhr