Tekturplanung - Neubau eines Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 700/9 Gem. Kolbermoor ( Teilfläche Mitte), Werk-, Grubholzer Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 14.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 14.07.2015 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang. Das Landratsamt wird gebeten, die sich bereits aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ergebende enge Bindung in einer klarstellenden Nebenbestimmung in die Baugenehmigung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 16.07.2015 12:10 Uhr