Bebauungsplan Nr. 3 a "Peter-Rosegger-/Friedrich-Hebbel-Straße" und Änderung des FNP im Parallelverfahren, Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach §§ 3 und 4 Abs.1 BauGB, Würdigung, Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1509. Stadtrat, 21.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1509. Stadtrat 21.10.2015 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes
-        Verringerung der Parzellentiefe um 5 m und
-        unter der Maßgabe, dass die Ausgleichsflächen zum größtmöglichen Teil innerhalb des Baugebietes nachgewiesen werden und damit auch die zusätzlichen 5 m als Ausgleichsfläche berechnet werden den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf N. 3a „Peter- Rosegger-/Friedrich-Hebbel-Straße.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen wegen des Straßengrunderwerbs und wegen der Sicherung der Ausgleichsflächen innerhalb des Bebauungsplangebiets aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Datenstand vom 05.11.2015 08:57 Uhr