Tekturantrag - Errichtung eines MFH mit 4 WE und Stellplätzen sowie Stellplatzablöse auf dem Grundstück Fl.Nr.686 Gem. Kolbermoor, Friedrich-Ebert-Straße 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.11.2015 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem MFH (4 Wohneinheiten). Auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 686 Gem. Kolbermoor werden 5 Stellplätze nachgewiesen. Für drei Stellplätze wird ein Ablösebetrag in Höhe von 8000,- Euro je Stellplatz, also ein Betrag von insg. 24 000,- Euro an die Stadt geleistet, der Bauausschuss stimmt der Abweichung und analogen Anwendung von § 5 Abs.5 der Stellplatzsatzung zu.
Der Ablösungsbetrag ist nach § 5 Abs.6 der Stellplatzsatzung innerhalb von drei Monaten nach Rechtswirksamkeit der Baugenehmigung zur Zahlung fällig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.11.2015 09:06 Uhr