Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Nr. 76 "Harthausener Straße West" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.01.2017 ö Beschließend 3.5

Beschluss

Der Bauausschuss schließt sich der Auffassung an, dass ein Bauleitplanverfahren durchzuführen ist und ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Der geplante Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan (Stand 30.12.2016) zu entnehmen. Ein entsprechender Planentwurf ist zu erarbeiten und dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorzulegen.
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage im beantragten Umfang nicht. Die Stadt Kolbermoor verweist auf die bereits damals geäußerten Bedenken in der Stellungnahme vom 19.04.2016 . Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, beim Landratsamt Rosenheim die Zurückstellung des Bauantrages nach § 15 Abs. 1 BauGB zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2017 08:48 Uhr