Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Alte und Neue Siedlung", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 749/97 und 749/253 Gem. Kolbermoor, Ganghoferstraße 31 und 33 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange (TÖB) nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 07.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 07.02.2017 | ö | Beschließend | 3.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Alte und Neue Siedlung“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 749/97 und 749/253 Gem. Kolbermoor, Ganghoferstraße 31 und 33 auf der Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfs und unter Berücksichtigung des heutigen Diskussionsstandes, sowie der heutigen Abwägungen als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2017 10:26 Uhr