Neubau eines Fünffamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr.1355/Teil Gem. Kolbermoor, Heubergstr.26 a) Bauantrag; b) Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.01.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.01.2010 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss


a)        erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang nicht.
b)        beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr.7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr.1355 Gem. Kolbermoor im vereinfachten Verfahren an der Heubergstraße mit dem Auftrag, auf dem Grundstück das Baurecht einschließlich Stellplatzanordnung bei Beachtung der städtischen Stellplatzsatzung  neu zu ordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0