Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1120/5 Gem. Kolbermoor, Anton-Fahrner-Straße 18 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 12.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 12.09.2017 | ö | Beschließend | 3.7 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen, die 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach-Kern“, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1120/5 Gem. Kolbermoor, Anton-Fahrner-Straße 18 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach-Kern“ anschließend bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2017 14:27 Uhr