Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich - Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Änderung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  1904. Bauausschuss, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt den Geltungsbereich für  den Bebauungsplan Nr. 85 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ gemäß dem beigefügten Lageplan zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

191/35, 191/36, 216/2 TF, 191/12, 191/19, 191/20, 191/24, 191/23, 191/22, 191/21, 191/30, 191/31, 191/28, 191/27 und 191/18.

Die Verwaltung wird beauftragt den geänderten Geltungsbereich und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2019 13:43 Uhr