Erlass einer Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Stadtmitte" - Vorbereitende Untersuchung, Umgriff Sanierungsgebiet, Wahl Sanierungsverfahren, Satzungstext (Entwurf), weiteres Verfahren nach §§ 137 und 139 BauGB (Durchführung der Beteiligung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1906. Stadtrat, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1906. Hauptausschuss 26.06.2019 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1906. Stadtrat 03.07.2019 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Vorbereitung der Sanierung für das Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ auf der Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit Stand vom März 2019 einzuleiten. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ist hinzuweisen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter) und der Aufgabenträger (Behörden, Träger öffentlicher Belange) gem. §§ 137 und 139 BauGB durchzuführen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2019 16:08 Uhr