Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I"; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 1910. Bauausschuss, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1910. Bauausschuss | 10.12.2019 | ö | Beschließend | 4.5 |
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Filzenstraße West“ der Stadt Kolbermoor mit Planstand 10.12.2019 in der vorliegenden Form wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentliche auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentliche bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr