Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.22 "Fabrikweg-Nord" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 645/5 Gem. Harthausen; Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs.2 BauGB; Abwägung; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 12.10.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 12.10.2010 | ö | Beschließend | 3.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg - Nord" im Bereich und unter Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 645/5 Gem. Harthausen auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vom 12.08.2010 als Satzung nach § 10 Abs.1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0