Ortsrecht - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  2006. Stadtrat, 24.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2006. Stadtrat 24.06.2020 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor“ mit folgendem Wortlaut:


Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen

der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


 (Gebührensatzung Mittagsverpflegung Ganztagsklassen Kolbermoor)


Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:



  1. § 3 Abs. 1 und 2 Gebührensatz, Gebührenhöhe erhalten folgende Fassung


  1. Folgende Gebühren werden je Schüler/in und Monat erhoben:

(1.1) Gebundene Ganztagsklassen
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        66,00 €

(1.2) Offene Ganztagsklassen

d.   Adolf-Rasp-Schule                34,00 € (2 Verpflegungstage)
e.   Adolf-Rasp-Schule                51,00 € (3 Verpflegungstage)
f.    Adolf-Rasp-Schule                66,00 € (4 Verpflegungstage)




  1. § 8 Inkrafttreten erhält folgende Fassung

Diese Satzung tritt zum Schuljahr 01.09.2020 in Kraft.


Kolbermoor, den xx.07.2020




Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2020 11:24 Uhr