03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB; Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2014. Bauausschuss, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2014. Bauausschuss 08.12.2020 ö Beschließend 6.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (08.12.2020) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2020 09:57 Uhr