Satzung der Stadtsing- und Musikschule -
2. Änderungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2102. Stadtrat, 24.02.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den nachfolgenden Entwurf der 2. Änderung der Satzung für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 GO als Satzung. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderung
1. § 3 Nr. 7 erhält folgende Fassung:
Für die Anmeldung zu einem Unterrichtsfach ist ein dafür auf der Homepage der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor (https://anmeldung.musikschulverwaltung.de/kolbermoor) bereitgestelltes Formular auszufüllen und abzusenden. Die Anmeldung ist auch persönlich im Büro der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu den Öffnungszeiten möglich. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung werden diese Satzung sowie die Gebührensatzung anerkannt.
Die Anmeldung hat im Rahmen der Einschreibezeit im Mai / Juni zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Annahme in die Stadtsing- und Musikschule besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Anmeldung wird erst mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheids wirksam.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor
Kloo
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2021 16:30 Uhr