4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2204. Bauausschuss, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2204. Bauausschuss | 12.04.2022 | ö | Beschließend | 3.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion und Abwägung, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (12.04.2022) zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2022 11:58 Uhr