Bebauungsplan Nr. 7 "Rechts der Mangfall" - Änderung Fl.Nrn. 1355/4 und 1355/17 je Gem. Kolbermoor, VdK-Siedlung 5, 5a und 6 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2208. Bauausschuss, 06.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2208. Bauausschuss | 06.09.2022 | ö | Beschließend | 3.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die erneute verkürzte Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans anpassen zu lassen und die erneute verkürzte Auslegung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.09.2022 14:37 Uhr