Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1355/4 und 1355/17 Gem. Kolbermoor, VdK-Siedlung 5 bis 6 - Ergebnis der erneuten verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2302. Bauausschuss, 07.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2302. Bauausschuss | 07.02.2023 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1355/4 und 1355/17 je Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Der Planungsstand der Satzungsversion zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2023 15:18 Uhr