Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1355/4 und 1355/17 Gem. Kolbermoor, VdK-Siedlung 5 bis 6 - Ergebnis der erneuten verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2302. Bauausschuss, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2302. Bauausschuss 07.02.2023 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1355/4 und 1355/17 je Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

Der Planungsstand der Satzungsversion zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2023 15:18 Uhr