Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.7 "Rechts der Mangfall" für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1330/81 Gem. Kolbermoor, Zugspitzstr. 35 - Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB - Abwägung - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 17.05.2011
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 17.05.2011 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1330/81 Gem. Kolbermoor, Zugspitzstr. 35 auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 15.02.2011 als Satzung nach § 10 Abs.1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0