Bauvoranfrage - Neubau eines Wohnhauses mit 9 WE auf den Grundstücken Fl.Nrn.136,136/1 Gem. Kolbermoor, Friedrich-Ebert-Str.9/Schuhmannstr.5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 17.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.05.2011 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage und zu den isolierten Befreiungen hinsichtlich 5. Vollgeschoss, Dachform.
Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Zieles der Innenstadtbelebung und bevorstehenden Überarbeitung der städtischen Stellplatzsatzung für den Kernbereich, kann sich die Verwaltung folgende Stellplatzlösung vorstellen:

Abschluss eines städtebaulichen Vertrags (Entwurf liegt bei)

Bauherr stellt alle 18 Stellplätze auf dem Grundstück auf seine Kosten her, darin eingeschlossen sind auch die Stellplätze, die laut Bebauungsplanfestsetzung als öffentliche Stellplätze ausgewiesen sind.

Die Stadt widmet die vom Bauherrn auf öffentlichem Verkehrsgrund hergestellten vier Stellplätze für den öffentlichen Verkehr und gibt sie für die Benutzung durch die Allgemeinheit frei.

Die Stadt erkennt auch die öffentlichen Stellplätze als Stellplatznachweis an. Die Stadt macht von ihrem Vorkaufsrecht hinsichtlich der Stellplatzflächen keinen Gebrauch.

Dem Bauherrn bzw. den künftigen Nutzern der Wohnanlage wird das Recht des Anwohnerparkens eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0