Neubau einer Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen, Fl.Nrn. 2634/21, 2634/10 Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Straße 62 und 62a


Daten angezeigt aus Sitzung:  2502. Bauausschuss, 11.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2502. Bauausschuss 11.02.2025 ö Beschließend 4.5

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB im beantragten Umfang nicht, da von dem Vorhaben Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. (§15 BauNVO) 

Die Verwaltung wird beauftragt, rechtliche Möglichkeiten einer Klage zu prüfen, sollten die im Sachvortrag vorgebrachten Bedenken durch die Baugenehmigungsbehörde nicht berücksichtigt werden.
Der Stadtrat ist darüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2025 11:38 Uhr