Neubau einer Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen, Fl.Nr. 2637/21, 2634/10 je Gem. Kolbermoor, Rosenheimer Straße 62, 62a
Daten angezeigt aus Sitzung: 2504. Bauausschuss, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2504. Bauausschuss | 08.04.2025 | ö | 4.6 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB im beantragten Umfang nicht, da von dem Vorhaben Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (§15 BauNVO).
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtliche Möglichkeiten einer Klage zu prüfen, sollten die im Sachvortrag vorgebrachten Bedenken durch die Baugenehmigungsbehörde nicht berücksichtigt werden.
Der Stadtrat ist darüber informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 09:06 Uhr