Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Bad Feilnbach - Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung - ERNEUTE Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB - BPlan Nr. 49 "Brandfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 09.06.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 09.06.2015 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 49 „Brandfeld“ keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.07.2015 07:30 Uhr