Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Bad Feilnbach - Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung - ERNEUTE Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB - BPlan Nr. 49 "Brandfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 09.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 09.06.2015 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 49 „Brandfeld“ keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.07.2015 07:30 Uhr