Änderung der Entwässerungssatzung - EWS Nichtigkeit der Kostentragungsregelung in § 17 Abs. 2 der Muster-EWS


Daten angezeigt aus Sitzung:  1509. Stadtrat, 21.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1508. Hauptausschuss 14.10.2015 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 1509. Stadtrat 21.10.2015 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entwässerungssatzung EWS entsprechend dem Urteil des BayVGH anzupassen und erlässt folgende Satzung:
Erste Änderung der
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Kolbermoor – EWS
(in der Neufassung vom 11. Oktober 1999)

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1
Änderungen

§ 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:
1Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. 2Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasser-rechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden.
§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.12.2015 in Kraft.

Kolbermoor, den ……….
Kloo
1.Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.11.2015 08:57 Uhr