Änderung der Entwässerungssatzung - EWS
Nichtigkeit der Kostentragungsregelung in § 17 Abs. 2 der Muster-EWS
Daten angezeigt aus Sitzung:
1509. Stadtrat, 21.10.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Entwässerungssatzung EWS entsprechend dem Urteil des BayVGH anzupassen und erlässt folgende Satzung:
Erste Änderung der
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Kolbermoor – EWS
(in der Neufassung vom 11. Oktober 1999)
Aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:
§ 1
Änderungen
§ 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:
1Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. 2Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasser-rechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.12.2015 in Kraft.
Kolbermoor, den ……….
Kloo
1.Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2015 08:57 Uhr