Der Stadtrat Kolbermoor beschließt die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung der Stadt Kolbermoor.
Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses.
S a t z u n g
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor vom 04.12.2006 wird wie folgt geändert:
§ 1 – Änderungen
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Grabgebühren im Friedhof an der Von-Bippen-Straße betragen pro Jahr für:
A) Einstellige Grabstätten (Einzelgräber):
a) Randgrab 50,00 €
b) Reihengrab I 38,00 €
c) Reihengrab II 37,00 €
d) Kindergrab 17,00 €
B) Zweistellige Grabstätten (Familiengrab):
a) Wandgrab 165,00 €
b) Randgrab 95,00 €
c) Reihengrab I 65,00 €
d) Reihengrab II 55,00 €
C) Urnengräber:
a) Zweistellige Grabstätte 30,00 €
b) Vierstellige Grabstätte 35,00 €
c) Urnenwandnische 60,00 €
(2) Die Grabgebühren im Friedhof „Am Rothbachl“ betragen pro Jahr für ein:
a) Einzelgrab 43,00 €
b) Familiengrab 70,00 €
c) Kindergrab 17,00 €
d) Urnengrab 43,00 €
e) Urnenwandnische 60,00 €
§ 5 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
1. In Buchstabe a) wird „440 €“ durch „ 490 €“,
2. in Buchstabe b) wird „235 €“ durch „280 €“ ersetzt,
3. in Buchstabe c) wird „115 €“ durch „120 €“ und „180 €“ durch „200 €“ ersetzt.
b) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
1. In Buchstabe a) wird „110 €“ durch „120 €“,
2. in Buchstabe b) wird „295 €“ durch „300 €“
3. in Buchstabe c) wird „135 €“ durch „150 € und
4. in Buchstabe f) wird „135 €“ durch „150 €“ ersetzt.
c) In Abs. 4 wird „30 €“ durch „35 €“ ersetzt.
§ 6 wird wie folgt geändert:
a) Ziffer 1 wird wie folgt geändert:
1. in Buchstabe d) wird „35 €“ durch „40 €“ ersetzt.
b) In Ziffer 3 wird „105 €“ durch „110 €“ ersetzt.
c) Ziffer 4 wird wie folgt geändert:
1. in Buchstabe a) wird „240 €“ durch „260 €“,
2. in Buchstabe b) wird „295 €“ durch „320 €“ und
3. in Buchstabe c) wird „120 €“ durch „130 €“ ersetzt.
§ 7 wird wie folgt geändert:
Ziff. 1. Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf
von 48 Std. oder nach Ablauf von 96 Std.
(§§ 18 und 19 der BestV vom 1.3.201)
GVBl. Seite 92 BayRS 2127-1-1-G) 37,00 €
Ziff. 2. Ausstellung eines Leichenpasses 37,00 €
Die Ziff. 5. „Genehmigung der Bestattung anderer
Personen als des Grabnutzungsberechtigten
und seiner Angehörigen“ wird Ziff. 5 mit 60,00 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Kolbermoor, den
STADT KOLBERMOOR
Kloo
1. Bürgermeister