Antrag auf Nutzungsänderung des Haupthofes in 3 Wohneinheiten und eine gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 520 und 520/14 Gem. Harthausen, Aiblinger Straße 56


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 19.04.2016 ö Beschließend 4.6

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung. Die Stellplätze sind bei Nutzungsaufnahme herzustellen und der entsprechenden Nutzung zuzuordnen.
Hinweis an das Landratsamt Rosenheim:
Es muss außerdem vom Bauherrn eine Verpflichtung gegenüber dem Freistaat Bayern übernommen werden, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe g) BauGB.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.04.2016 08:54 Uhr