Ortsrecht Anpassung Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung / Umrechnung Wandhöhe in Vollgeschosse


Daten angezeigt aus Sitzung:  1611. Stadtrat, 30.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1610. Hauptausschuss 23.11.2016 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1611. Stadtrat 30.11.2016 ö Beschließend 3

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, für die §§ 6 Abs. 5 der EBS und 8 Abs. 6 der ABS den Satz: Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet durch den Satz – Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende Zahl abgerundet werden. - zu ersetzen.



Der Stadtrat beschließt ab 01.01.2017 den § 6 Abs. 5 EBS und § 8 Abs. 6 ABS neu zu fassen und erlässt folgende Satzungen

Änderung der Satzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Kolbermoor – Erschließungsbeitragssatzung (EBS)


Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches –BauGB- in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderungen

Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kolbermoor, zuletzt geändert mit Satzung vom 01.01.1988, wird wie folgt geändert


§ 6 Abs. 5 wird um folgenden Satz ergänzt

Weist der Bebauungsplan nur eine Wandhöhe aus, so gilt als Geschoßzahl für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete die Wandhöhe, geteilt durch 3,9; in Wohngebieten die Wandhöhe geteilt durch 2,9. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende Zahl abgerundet werden.




§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Kolbermoor, den

Stadt Kolbermoor

Kloo
1.Bürgermeister



Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen – Ausbaubeitragssatzung – (ABS)


Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderungen

Die Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kolbermoor, zuletzt geändert mit Satzung vom 01.01.2009, wird wie folgt geändert


§ 8 Abs. 6 wird um folgenden Satz ergänzt

Weist der Bebauungsplan nur eine Wandhöhe aus, so gilt als Geschoßzahl für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete die Wandhöhe, geteilt durch 3,9; in Wohngebieten die Wandhöhe geteilt durch 2,9.
Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende Zahl abgerundet werden.
§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Kolbermoor, den

Stadt Kolbermoor

Kloo
1.Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2016 10:56 Uhr