08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Berteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 12.12.2017 | ö | Beschließend | 2.5 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach - Kern“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1099 Gemarkung Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach - Kern“ bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.02.2018 09:18 Uhr