Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Östlich der Filzenstraße", im Bereich der Fl.Nrn. 717/9 und 717/48 je Gem. Kolbermoor, Anemonenstraße - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.09.2017 ö Beschließend 3.8

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Östlich der Filzenstraße“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 717/9 und 717/48 je Gem. Kolbermoor, Anemonenstraße als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Östlich der Filzenstraße“ anschließend bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2017 14:27 Uhr