02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Am Tonwerk" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 15.05.2018 ö Beschließend 2.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Am Tonwerk“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 528/27, 679/6, 679/19, 679/24 und 681/16 je Gemarkung Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Am Tonwerk“ bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2018 10:31 Uhr