Bebauungsplan Nr. 79 "Gehrerstraße Nord" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1806. Stadtrat, 21.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 05.06.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1806. Stadtrat 21.06.2018 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis des Gutachtens ist in die Planung anschließend einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2018 10:33 Uhr