Bebauungsplan Nr. 79 "Gehrerstraße Nord" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Würdigung der Stellungnahmen; Billigung der Entwurfsplanung und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 1806. Stadtrat, 21.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 05.06.2018 | ö | Vorberatend | 2.2 |
Stadtrat | 1806. Stadtrat | 21.06.2018 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis des Gutachtens ist in die Planung anschließend einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2018 10:33 Uhr